BFSG Prüfer
Verpassen Sie nicht den Anschluss: Prüfen Sie Ihre Webseite auf Barrierefreiheits-Anforderungen gemäß BFSG. Gewinnen Sie mehr Reichweite und rechtliche Sicherheit durch digitale Inklusion.
BFSG Grundlagen
Diese Seite bietet eine technische Vorprüfung. Sie ersetzt keine rechtliche Bewertung und keine vollständige manuelle Barrierefreiheitsprüfung.
Ab wann gelten die Anforderungen?
Die Anforderungen des BFSG gelten grundsätzlich ab dem 28. Juni 2025. Handeln Sie frühzeitig, um Marktvorteile zu sichern.
Vorteile der Barrierefreiheit
Neben der rechtlichen Sicherheit profitieren Sie von besserer SEO, einer größeren Zielgruppe und einer deutlich optimierten User Experience für alle Nutzer.
Wichtiger Hinweis
Automatisierte Checks sind ein erster wichtiger Schritt. Eine vollständige Konformität erfordert zusätzlich manuelle Prüfungen (z.B. Tastaturbedienbarkeit & Screenreader).
Webseite prüfen
Fügen Sie den HTML-Code Ihrer Seite ein, um eine automatische Vorprüfung zu starten.
Prüfung starten
Kopieren Sie einfach den gesamten HTML-Quelltext der Unterseite, die Sie prüfen möchten, und fügen Sie ihn hier ein.
Prüfbericht & Bewertung
Die Auswertung wird nach dem Start der Prüfung automatisch erstellt.
Ampelsystem
Noch keine Bewertung vorhanden.
Ergebnisübersicht
- Score: 0
- Fehler: 0
- Warnungen: 0
- Bestanden: 0
Geprüfte Quelle
Noch keine Quelle geprüft.
Detailbericht
Noch keine Prüfung durchgeführt. Nutzen Sie das Formular oben, um zu starten.
Offizielle Quellen
Für verbindliche Rückfragen und weitergehende Einordnungen sollten die offiziellen Informationsquellen konsultiert werden.
BFSGV
Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
BFSGV aufrufenBundesfachstelle Barrierefreiheit
Offizielle Informationen, Hinweise und weiterführende Erläuterungen.
Informationen aufrufenHaftung und Hinweis
Haftungsausschluss
Dieser Bericht ist eine automatisierte Vorprüfung. Für Vollständigkeit, Richtigkeit, rechtliche Einordnung oder tatsächliche BFSG-/BFSGV-Konformität wird keine Haftung übernommen.
Bei weitergehenden Rückfragen sollen die offiziellen Informationen zum BFSG, zur BFSGV sowie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit konsultiert werden.