← Zurück zu Tools

BFSG Prüfer

Verpassen Sie nicht den Anschluss: Prüfen Sie Ihre Webseite auf Barrierefreiheits-Anforderungen gemäß BFSG. Gewinnen Sie mehr Reichweite und rechtliche Sicherheit durch digitale Inklusion.

Warum eine BFSG-Vorprüfung jetzt entscheidend ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungsportale, Banking-Dienste und Websites, die elektronische Geschäftsverkehrs-Funktionen anbieten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 € und Marktrücknahme-Anordnungen geahndet werden – jenseits davon verlieren nicht-barrierefreie Seiten messbar Reichweite, weil etwa 10 % der Nutzer:innen auf assistive Technologien angewiesen sind.

Was dieses Tool prüft: Der BFSG-Check führt eine automatisierte Vorprüfung Ihrer Website auf zentrale WCAG-Kriterien durch: korrekte Überschriftenhierarchie, Bildalternativtexte, Kontrastwerte, Formularbeschriftungen, ARIA-Landmarks, Tastaturbedienbarkeit und semantische Struktur. Sie erhalten ein Ampelsystem mit konkreten Befunden und eine PDF-Zusammenfassung als Grundlage für Nachbesserungen oder die rechtlich verpflichtende Barrierefreiheitserklärung.

Methodik: Die Prüfung folgt den Vorgaben der EN 301 549 (technische Umsetzung des BFSG) und der WCAG 2.2 Level AA. Automatisierte Tools decken etwa 30–40 % aller relevanten Kriterien ab – die übrigen 60 % erfordern manuelle Tests (Tastaturbedienung, Screenreader-Verständlichkeit, kognitive Klarheit). Dieser Check ist eine fundierte Vorprüfung, ersetzt aber keine vollständige Audit-Bewertung.

Datenschutz: Die geprüfte URL wird einmalig serverseitig abgerufen, um die Inhalte zu analysieren. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, keine Cookies gesetzt und keine Logs über den technischen Abruf hinaus geführt.

BFSG Grundlagen

Diese Seite bietet eine technische Vorprüfung. Sie ersetzt keine rechtliche Bewertung und keine vollständige manuelle Barrierefreiheitsprüfung.

Ab wann gelten die Anforderungen?

Die Anforderungen des BFSG gelten grundsätzlich ab dem 28. Juni 2025. Handeln Sie frühzeitig, um Marktvorteile zu sichern.

Vorteile der Barrierefreiheit

Neben der rechtlichen Sicherheit profitieren Sie von besserer SEO, einer größeren Zielgruppe und einer deutlich optimierten User Experience für alle Nutzer.

Wichtiger Hinweis

Automatisierte Checks sind ein erster wichtiger Schritt. Eine vollständige Konformität erfordert zusätzlich manuelle Prüfungen (z.B. Tastaturbedienbarkeit & Screenreader).

Webseite prüfen

Fügen Sie den HTML-Code Ihrer Seite ein, um eine automatische Vorprüfung zu starten.

Prüfung starten

Kopieren Sie einfach den gesamten HTML-Quelltext der Unterseite, die Sie prüfen möchten, und fügen Sie ihn hier ein.

BFSG maßgeblich ab 28. Juni 2025
Bericht druckbar / als PDF speicherbar
Nur technische Vorprüfung, keine Rechtsberatung

Prüfbericht & Bewertung

Die Auswertung wird nach dem Start der Prüfung automatisch erstellt.

Ampelsystem

Noch keine Bewertung vorhanden.

Kritische Barrieren erkannt
Auffällige Risiken vorhanden
Wenige automatisiert erkennbare Probleme

Ergebnisübersicht

  • Score: 0
  • Fehler: 0
  • Warnungen: 0
  • Bestanden: 0

geprüfte Quelle

Noch keine Quelle geprüft.

Detailbericht

Noch keine Prüfung durchgeführt. Nutzen Sie das Formular oben, um zu starten.

Offizielle Quellen

für verbindliche Rückfragen und weitergehende Einordnungen sollten die offiziellen Informationsquellen konsultiert werden.

BFSG

Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen.

BFSG aufrufen

BFSGV

Verordnung Über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

BFSGV aufrufen

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Offizielle Informationen, Hinweise und weiterführende Erläuterungen.

Informationen aufrufen

Haftung und Hinweis

Haftungsausschluss

Dieser Bericht ist eine automatisierte Vorprüfung. für Vollständigkeit, Richtigkeit, rechtliche Einordnung oder tatsächliche BFSG-/BFSGV-Konformität wird keine Haftung Übernommen.

Bei weitergehenden Rückfragen sollen die offiziellen Informationen zum BFSG, zur BFSGV sowie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit konsultiert werden.