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BFSG Prüfer

Verpass nicht den Anschluss: Prüf deine Webseite auf Barrierefreiheits-Anforderungen gemäß BFSG. Gewinne mehr Reichweite und rechtliche Sicherheit durch digitale Inklusion.

Warum eine BFSG-Vorprüfung jetzt entscheidend ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungsportale, Banking-Dienste und Websites, die elektronische Geschäftsverkehrs-Funktionen anbieten. Nicht betroffen sind in der Regel Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz), soweit sie Dienstleistungen erbringen – reine Informations-Websites ohne Vertrags- oder Buchungsfunktion fallen meist ebenfalls nicht darunter. Die Einordnung im Einzelfall ist eine Rechtsfrage; dieser Check ersetzt keine juristische Prüfung. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 € und Marktrücknahme-Anordnungen geahndet werden – jenseits davon verlieren nicht-barrierefreie Seiten messbar Reichweite, weil etwa 10 % der Nutzer:innen auf assistive Technologien angewiesen sind.

Was dieses Tool prüft: Du fügst den HTML-Quelltext deiner Seite ein (im Browser mit Strg+U bzw. „Seitenquelltext anzeigen"), der Check prüft ihn auf zentrale WCAG-Kriterien: korrekte Überschriftenhierarchie, Bildalternativtexte, Kontrastwerte, Formularbeschriftungen, ARIA-Landmarks, Tastaturbedienbarkeit und semantische Struktur. Du erhältst ein Ampelsystem mit konkreten Befunden und eine PDF-Zusammenfassung als Grundlage für Nachbesserungen oder die rechtlich verpflichtende Barrierefreiheitserklärung.

Methodik: Die Prüfung folgt den Vorgaben der EN 301 549 (technische Umsetzung des BFSG) und der WCAG 2.2 Level AA. Automatisierte Tools decken etwa 30–40 % aller relevanten Kriterien ab – die übrigen 60 % erfordern manuelle Tests (Tastaturbedienung, Screenreader-Verständlichkeit, kognitive Klarheit). Dieser Check ist eine fundierte Vorprüfung, ersetzt aber keine vollständige Audit-Bewertung.

Datenschutz: Die Prüfung läuft vollständig in deinem Browser. Der eingefügte Quelltext wird nicht übertragen und verlässt dein Gerät nicht, es gibt keinen Server-Abruf, keine Speicherung, keine Cookies und keine Protokollierung.

BFSG Grundlagen

Diese Seite bietet eine technische Vorprüfung. Sie ersetzt keine rechtliche Bewertung und keine vollständige manuelle Barrierefreiheitsprüfung.

Ab wann gelten die Anforderungen?

Die Anforderungen des BFSG gelten grundsätzlich ab dem 28. Juni 2025. Handle frühzeitig, um Marktvorteile zu sichern.

Vorteile der Barrierefreiheit

Neben der rechtlichen Sicherheit profitierst du von besserer SEO, einer größeren Zielgruppe und einer deutlich optimierten User Experience für alle Nutzer.

Wichtiger Hinweis

Automatisierte Checks sind ein erster wichtiger Schritt. Eine vollständige Konformität erfordert zusätzlich manuelle Prüfungen (z.B. Tastaturbedienbarkeit & Screenreader).

Webseite prüfen

Füge den HTML-Code deiner Seite ein, um eine automatische Vorprüfung zu starten.

Prüfung starten

Kopiere einfach den gesamten HTML-Quelltext der Unterseite, die du prüfen möchtest, und füge ihn hier ein.

BFSG maßgeblich ab 28. Juni 2025
Bericht druckbar / als PDF speicherbar
Nur technische Vorprüfung, keine Rechtsberatung

Prüfbericht & Bewertung

Die Auswertung wird nach dem Start der Prüfung automatisch erstellt.

Ampelsystem

Noch keine Bewertung vorhanden.

Kritische Barrieren erkannt
Auffällige Risiken vorhanden
Wenige automatisiert erkennbare Probleme

Ergebnisübersicht

  • Score: 0
  • Fehler: 0
  • Warnungen: 0
  • Bestanden: 0

geprüfte Quelle

Noch keine Quelle geprüft.

Detailbericht

Noch keine Prüfung durchgeführt. Nutze das Formular oben, um zu starten.

Offizielle Quellen

für verbindliche Rückfragen und weitergehende Einordnungen sollten die offiziellen Informationsquellen konsultiert werden.

BFSG

Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen.

BFSG aufrufen

BFSGV

Verordnung Über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

BFSGV aufrufen

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Offizielle Informationen, Hinweise und weiterführende Erläuterungen.

Informationen aufrufen

Haftung und Hinweis

Haftungsausschluss

Dieser Bericht ist eine automatisierte Vorprüfung. für Vollständigkeit, Richtigkeit, rechtliche Einordnung oder tatsächliche BFSG-/BFSGV-Konformität wird keine Haftung Übernommen.

Bei weitergehenden Rückfragen sollen die offiziellen Informationen zum BFSG, zur BFSGV sowie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit konsultiert werden.