Aktueller Verfahrensstand – was heute wirklich gilt
Zwei Rechtsakte parallel
Die Reform besteht aus zwei parallelen Rechtsakten. Erstens: das Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes (Bundesrats-Drucksache 330/26), das die Rahmenregelungen für den Berufsstand anpasst. Zweitens: die Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (BR-Drs. 365/26), in der die konkreten Ausbildungsregeln stehen. Beides muss zusammen greifen – ohne beide Rechtsakte kommt die Reform nicht in die Praxis.
Verfahrenschronik – wo wir stehen
Der Weg der Reform bis heute (kompakt):
- 16.10.2025: Eckpunkte-Papier des Bundesverkehrsministeriums (BMV).
- März 2026: Beratungen der Verkehrsministerkonferenz.
- 04.05.2026: Referentenentwurf veröffentlicht.
- Mai/Juni 2026: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf, wird als BR-Drs. 330/26 veröffentlicht.
- 10.07.2026: Bundesrat nimmt Stellung, u. a. zu Modellversuch und Verwaltungsaufwand.
- 20.07.2026: Gegenäußerung der Bundesregierung.
- 29.07.2026: Entwurf mit Gegenäußerung als BT-Drs. 21/7404 im Bundestag eingegangen.
- Ab August 2026: Parlamentarisches Verfahren im Bundestag – Ausschussberatungen, 2. und 3. Lesung stehen aus.
Bis zur Verkündung gelten die alten Regeln
Wichtig für Ihre Website und Ihr Google-Profil: Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gelten für Theorieunterricht, Sonderfahrten, Fragenkatalog und Prüfungsordnung unverändert die bisherigen Vorschriften. Kommunikationen wie „ab 1. Januar 2027 gibt es nur noch 840 Fragen" sind Stand August 2026 politisch angekündigt, aber nicht rechtsverbindlich. Formulieren Sie in Kundenkommunikation lieber „sobald die Reform in Kraft tritt" – das schützt vor falschen Erwartungen und Nachfragen.